Ordo Templi Orientis
Theodor ReussKonstitution des O.T.O.
datiert mit Januar 1917
Alter Orden der Orientalischen Templer
CONSTITUTION
Artikel I.
Sektion 1. Unter dem Namen und Begriff: ALTER ORDEN DER ORIENTALISCHEN TEMPLER, ist eine Organisation, die man vorher als "Hermetic Brotherhood of Light" kannte, neu-organisiert und neu- konstituiert worden. Diese neu-konstituierte Vereinigung ist eine internationale Organisation und wird hierin als O.T.O. bezeichnet.Artikel II.
Sektion 1. Der O.T.O. erklaert die Bruderschaft Aller Geschaffener Dinge zu einem Naturereignis. Sektion 2. Das hauptsaechliche Ziel des O.T.O. ist, wahre Bruderschaft zu lehren, und sie zu einem lebendigen Teil im Leben der Menschheit werden zu lassen. Sektion 3. Zusaetzlich will der O.T.O.: (a) das Wissen der Hermetischen Wissenschaft verbreiten, und seine Mitglieder in die Geheimen Lehren der Hermetischen Wissenschaften einweihen, wozu die Mitglieder als Vorbereitung in die Freimaurerei eingeweiht und erhoben worden sein muessen; (b) Schulen, Logen, etc. zu gruenden, wo die Hermetische Wissenschaft gelehrt werden kann; (c) Heimstaetten, Kolonien und Niederlassungen zu gruenden und zu verwalten, wo die eingeweihten Mitglieder gemaess den O.T.O.regeln leben koennen.Artikel III.
Sektion 1. Der O.T.O. ist ein Teil der grossen und allumfassenden hermetischen Bewegung, die zu allen Zeiten aktiv gewesen ist. Sektion 2. Alle Organisationen weltweit, die diese Konstitution annehmen, werden dadurch ein Bestandteil des O.T.O. und erhalten eine offizielle Bestaetigung als solche. Alle solche Organisationen koennen auf irgendeine Weise durch die Fuehrung des O.T.O. besteuert werden. Sektion 3. Das Hauptquartier des O.T.O. ist zur Zeit in der Schweiz, kann aber ueberallhin verlegt werden.Artikel IV.
Sektion 1. Alle Belange, die das Wohlergehen und die Verwaltung des O.T.O. betreffen, liegen in der Hand eines Einzigen Hoechsten Amtes. Sektion 2. Der Titel dieses Amtsinhabers lautet folgendermassen: "Frater Superior und Outer Head of the Order", hierin als "O.H.O." bezeichnet. Sektion 3. Die Person (maennlich oder weiblich), die dieses Amt innehat, dient lebenslaenglich, ausser er oder sie tritt zurueck. Sektion 4. Diese Amtsperson soll seine(n)/ihre(n) Nachfolger/in ernennen.Artikel V.
Sektion 1. Der Frater Superior und Outer Head of the Order (O.H.O.) ist allein die Exekutive des Ordens O.T.O. Sektion 2. Der Frater Superior und Outer Head of the Order (O.H.O.) hat die alleinige Macht, alle Aemter mit Personen zu besetzen oder sie abzusetzen. Sektion 3. Der Frater Superior und Outer Head of the Order (O.H.O.) hat die Macht, die O.T.O.politik zu erklaeren und die Angelegenheiten des O.T.O. zu leiten und zu lenken. Sektion 4. Der Frater Superior und Outer Head of the Order (O.H.O.) hat die Macht alle Chartas jeglicher Art (Logen, Kapitel, Senate, Tempel, Haeuser, Schulen, etc.) zu suspendieren oder zu widerrufen und er hat ueberdies die Macht, Mitglieder zu suspendieren oder zu entlassen, wann immer er das Gefuehl hat, dies im Interesse des O.T.O. tun zu muessen.Artikel VI.
Sektion 1. Der Ordensrat (Kabinett) besteht aus zwoelf Mitgliedern, inklusive des O.H.O., der der amtsausfuehrende Vorsitzende des Kabinetts ist. Sektion 2. Die Pflichten und Aufgaben des Kabinetts sind es, die Massnahmen des O.H.O. auszufuehren. Sektion 3. Der Kabinettsvorsitzende und zwei Mitglieder sind zusammen beschlussfaehig hinsichtlich der geschaeftlichen Angelegenheiten.Artikel VII.
Sektion 1. Unter der Oberaufsicht des O.H.O. ist ein 3er- Exekutivkomitee (Oberster Rat) beauftragt, die Angelegenheiten des O.T.O. zu regeln. Sektion 2. Der Schatzmeister, der Generalsekretaer und der O.H.O. sind die amtsausfuehrenden Mitglieder des Obersten Rates und des Exekutivkomitees. Sektion 3. Alle offiziellen Akte des Exekutivkomitees (Oberster Rat) sind null und nichtig, falls sie keine Zustimmung des O.H.O. finden.Artikel VIII.
Sektion 1. Sollte das Amt des O.H.O. unbesetzt sein, kann das Kabinett seine Stelle einnehmen, bis dass ein Nachfolger seinen Platz einnimmt.Artikel IX.
Sektion 1. Der O.H.O. ist Archivar und Bibliothekar des O.T.O. Sektion 2. Der O.H.O. kann handschriftlich und gesiegelt Agenten jeglicher Art ernennen und diese mit jeglicher Macht auch immer ausstatten.Artikel X.
Sektion 1. Ein 3er-Finanzkomitee verwaltet die Geldangelegenheiten und der Schatzmeister ist amtsausfuehrender Vorsitzender. Sektion 2. Die geschaeftlichen Unternehmungen benoetigen das Einverstaendnis des O.H.O., ohne das sie null und nichtig sind. Sektion 3. Von jedem Mitglied wird erwartet, dass es seinen Moeglichkeiten entsprechend, die Kasse fuellt - folgende Gebuehren und Beitraege sind aber Minimum (gemaess des 1912-Manifestos der M.M.M.): Eintrittsgebuehr; 8 Guineas, 40 $ oder 200 Francs. Subskription; (a) Probationer: 2 sh, 50 cents, oder 2.5 Francs monatlich. (b) Studenten: 5 sh, 1.5 $ oder 6.5 Francs monatlich. (c) Initiierte: 10 sh, 2.5 $ oder 12 Francs monatlich. Der O.H.O. kann in Ausnahmefaellen diese Taxen reduzieren. Diplome kosten: (a) Studenten: 50 sh, 15 $ oder 65 Francs. (b) Initiierte: 5 Guineas, 30 $ oder 130 Francs. Logenchartas fuer 10 und mehr Mitglieder kosten 25 Guineas, 100 $ oder 650 Francs. Keiner dieser Beitraege in die Schatzkiste des O.T.O. wird je wieder zurueckbezahlt, welche Gruende auch immer vom Einzelnen angefuehrt werden moegen.Artikel XI.
Sektion 1. Jede maennliche oder weibliche volljaehrige Person, die ein Aufnahmegesuch unterzeichnet hat, muss vom O.H.O. akzeptiert werden, bevor sie Mitglied des O.T.O. wird. Sektion 2. Jedes Aufnahmeformular muss dem Hauptquartier geschickt werden, ob das nun in der Schweiz oder sonstwo sei, oder einer zustaendigen lokalen Organisation. Sektion 3. Die O.T.O.mitglieder sind folgendermassen klassifizierbar: (a) Probationer (angenommene Theosophen, etc.); (b) Studenten oder Laienbrueder (maurerische Mitglieder); (c) Initiierte oder richtige O.T.O.mitglieder. Sektion 4. Gesuche um Diplome und Chartas muessen von den vorgeschriebenen Beitraegen und Taxen begleitet eingereicht werden. Alle Diplome und Chartas muessen vom O.H.O. unterschrieben und gesiegelt werden. Sektion 5. Drei und mehr Mitglieder koennen um eine Logencharta ersuchen. Sektion 6. Niemand kann Mitglied zweier Logen gleichzeitig sein.Artikel XII.
Sektion 1. Jede Loge oder Organisation hat das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten, Wuensche und Gesetze zu fuehren und zu erfuellen, vorausgesetzt, diese widersprechen nicht dem Buchstaben oder dem Geiste vorliegender Konstitution. Sektion 2. Diese obengenannten Gesetze muessen vom O.H.O. genehmigt werden, ansonsten sie null und nichtig sind.Artikel XIII.
Sektion 1. Der O.H.O. kann an jedem Ort einen Kongress des O.T.O. einberufen. Sektion 2. Jede Organisation, Loge, etc. hat in diesem Kongress EINE Stimme fuer die ersten drei Mitglieder und fuer jedes weitere Mitglied eine zusaetzliche weitere zaehlende Stimme. Sektion 3. Der O.H.O. kann im Falle, dass dieser Kongress gegen das Wohlergehen des O.T.O. gerichtet ist, diesen Kongress jederzeit abberufen.Artikel XIV.
Sektion 1. Die Pflicht des Kabinetts ist es, Gesetze fuer den OTO und seine angeschlossenen Organisationen zu erlassen. Sektion 2. Keines dieser Gesetze kann ohne die Einwilligung des O.H.O. wirksam werden.Artikel XV.
Sektion 1. Mit dem O.T.O. soll eine literarische und maurerische Gesellschaft verbunden werden, die "Esoterische Rosenkreuzer" heisst und die ein offizielles Organ mit der hermetischen Ueberschrift ".I.N.R.I." herausgibt. Zur Zeit sind die "Oriflamme" und der "Equinox" die offiziellen Publikationsorgane. Sektion 2.Innerhalb des O.T.O. soll eine Abteilung geschaffen werden, die sich mit den Lehren der Hermetischen Wissenschaft beschaeftigt und "Hermetic Science College" heisst. Sektion 3. Innerhalb des O.T.O. soll eine humanitaere Einrichtung geschaffen werden, die praktische humanitaere Arbeiten leistet und "Homes of the O.T.O." genannt werden soll.Artikel XVI.
Sektion 1. Vier verschiedene Siegel werden im O.T.O. verwendet. Die symbolischen Bedeutungen werden den Mitgliedern im Verlaufe ihrer Studien offenbar. Eines dieser Siegel ist fuer den offiziellen Gebrauch; eines, nur vom O.H.O. verwendet, wird das Secret Seal [Geheime Siegel], S.S., genannt.Artikel XVII.
Sektion 1. Diese Konstitution kann von einer 3/4-Mehrheit des Kongresses veraendert/erweitert werden, aber nur, wenn vom O.H.O. bewilligt. Im Notfall kann der O.H.O. diese Konstitution selber veraendern/erweitern und dies ins Goldene Buch des O.T.O. eintragen.Artikel XVIII.
Sektion 1. Eingeweihte mit einem guten Leumundszeugnis von mindestens 10 Jahren Mitgliedschaft haben das Recht auf 6-monatige kostenlose Unterkunft in einem unserer Haeuser. Bewerber werden in rotierender Reihenfolge zugelassen. Letztliche Bewilligung liegt beim O.H.O.Artikel XIX.
Diese Konstitution wurde erstmals beschlossen, publiziert und veroeffentlicht unter der Hand und dem Siegel des O.H.O. in London/England am 22. Januar A.D. 1906, Anno Ordinis 788, Anno V.L. 0,000,000,000. Diese revidierte Konstitution ist von mir angenommen worden und nun von mir unterschrieben und gesiegelt am 2. Januar A.D. 1917, Anno Ordinis 799, auf dem Monte Verita im Kanton Tessin/Schweiz. Merlin, 33., 96., X. Frater Superior und Outer Head of the O.T.O. Argosinus, 33., 95., IX., Quaestor Parcevale, 33., 95., IX., Kanzler Profane Adresse: Casella postale 16935, Lugano (Suisse) ****************************************************************
"Die wahren aktiven Glieder des
O.T.O. werden Hermetische Brüder des Lichts oder Illuminaten genannt, was von Fra Peregrinus X° O.T.O. (Theodor Reuss) und Baphomet XI° O.T.O. (Aleister Crowley) historisch festgelegt wurde." (H.J. Metzgers Attest, 9.1.1963).
"The Hermetic
Brotherhood of Luxor" ist von Pascal Beverly "Randolph" (1825-8.10.1875) gegründet worden. Der innere Zirkel hat sich "Fraternity of Eleusis" genannt. 1886 ist die allein in Boston existierende HBL geschlossen worden, worauf man die "Eulis
Brotherhood" gründete, welche Carl Kellner oder auch den Franzosen Encausse/«Papus» beeinflusst haben könnte.
Am 22.1.1917 stellte Reuss in einem Manifesto "Anational Grandloge & Mystic Temple: Verità Mistica, Or. Ascona" den O.T.O. noch als "Hermetic Brotherhood of Light" vor. Es ist jedoch anzunehmen, dass dies nur ein Schwindel von Reuss war, der in einem Brief an Crowley zugab, dass dies nur aus 'taktischen Gründen' geschah: die Bezeichnung 'Hermetic Brotherhood of Light' zu verwenden. Im Grunde genommen meinte Reuss die "Asiatischen Brüder vom Rosenkreuz", die "mächtigen und weisen Orden der Ritter und Brüder des Lichts".
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Hin und wieder hat auch Heinrich Tränker diese Bezeichnung verwendet, zum Beispiel auf der "2nd Fama"
Der Umschlag dieser Konstitution von 1917
Theodor Reuss'
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Mehr über diese Orden und ihre Protagonisten in: Andreas Huettl und Peter-R. Koenig: Satan - Jünger, Jäger und Justiz
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